Das BAG hat am 18.1.2012 den Klagen von drei Lufthansa-Piloten stattgegeben, die sich gegen die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren gewandt hatten (Az.: 7 AZR 112/08). Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Dem Urteil war ein Vorabentscheidungsverfahren vorausgegangen, in dem der EuGH entschieden hatte, dass die tarifliche Altersgrenze eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Ebenfalls erfolgreich war die Klage einer Flugbegleiterin gegen eine tarifliche Altersgrenze von 55 bzw. 60 Jahren (BAG, Urt. v. 19.10.2011, Az.: 7 AZR 253/07).
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.01.2012 12:46)
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