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Haustarifvertrag kann vertragliche Vereinbarung oder Bezugnahme auf Regelwerk (hier: AVR Caritas) nicht ablösen

Ein Tarifvertrag kann selbst bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag nicht ablösen. Das gilt auch für eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR Caritas). Für das Verhältnis der einzelvertraglichen und tarifvertraglichen Ansprüche zueinander gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.02.2012 17:15)

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AuS-Gesetzgebungsreport

 

Referentenentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Nachdem die Bundesregierung am 16.11.2011 ein Eckpunktepapier zur Ausarbeitung einer Pflegereform beschlossen hatte, hat das Gesundheitsministerium am 20.01.2012 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Zentrale Punkte des Entwurfs sind die Neujustierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom Donnerstag, 17. November 2011)

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Der Arbeits-Rechts-Berater (Probeabo)

2012, Inkl. Zugriff auf ArbRB online,
ISSN 1618-0143

   

Die Zeitschrift, die die wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Themen praxisgerecht aufbereitet auf den Punkt bringt. Mit zahlreichen Praxishinweisen und Musterformulierungen.

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